Kein Freibrief für neue Gentechnik

VKL steht zur Ulmer Erklärung

Ein aktueller Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sieht vor, Produkte aus neuen gentechnischen Methoden wie z.B. CRISPR/Cas fast vollständig von der Gentechnik-Regulierung auszunehmen. Demnach würden solche Produkte weder einer Risikoprüfung unterzogen, noch würden sie einer Kennzeichnung, Nachverfolgbarkeit oder Haftung unterliegen - mit weitreichenden Folgen für unsere Ernährung!

Der Vorschlag schafft die Kennzeichnung für fast alle mit neuen gentechnischen Methoden veränderten Organismen (GVO) ab und nimmt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu wissen, was drin ist! Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz werden fast alle GVO, die derzeit in Entwicklung oder marktreif sind, von jeder Kennzeichnung und Prüfung ausgenommen.

Die Menschen hätten künftig keine Chance mehr zu erkennen, ob Zutaten aus neuer Gentechnik in Lebensmitteln enthalten sind, es gäbe keinerlei Wahlfreiheit mehr. Dabei zeigt eine aktuelle repräsentative Forsa-Umfrage, dass eine überwältigende Mehrheit sich für eine umfassende Kennzeichnung (92 Prozent) und Risikoprüfung (96 Prozent) von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ausspricht.

Landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelhersteller, die ohne Gentechnik arbeiten wollen, würden mit einem extrem steigenden Aufwand und enormen Kosten konfrontiert, um ihre Produktion vor gentechnischen Verunreinigungen zu schützen.

Der Ökolandbau als gentechnikfrei wirtschaftende Methode wäre dadurch existenzbedroht.

Der Kommissionsvorschlag würde dazu führen, dass jeder Staubsauger besser geprüft wäre als ein Organismus, der mittels neuer Gentechnik erzeugt wurde.

Die mit der Gentechnik verbundenen Patentierung erschwert die Züchtungsarbeit und verschärft die Abhängigkeit bei Landwirtschaft und Züchtung.

  • Wahlfreiheit für Verbraucher*innen muss erhalten bleiben!
  • Gentechnikfreie Landwirtschaft muss auch zukünftig möglich sein!
  • Risikoprüfung für alle gentechnisch-veränderte Organismen muss erhalten bleiben!
  • Einschränkungen der Züchtung durch Patente müssen verhindert werden!