Widerruf ist wichtiger Erfolg

Melonen-Patent ist vom Tisch

Im März dieses Jahres 2021 hat die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat den Widerruf eines Patentes von Monsanto auf Melonen (EP1962578), bestätigt. In diesem Patent beanspruchte der US-Konzern Melonenpflanzen als ‚Erfindung‘, die eine natürliche, ohne Gentechnik gezüchtete Resistenz gegen bestimmte Viren aufweisen. Diese Resistenz wurde ursprünglich in indischen Melonen entdeckt. Das EPA hatte das Patent 2011 erteilt, obwohl laut den europäischen Patentgesetzen Formen konventioneller Züchtung und Pflanzensorten nicht patentiert werden dürfen.

„Der Widerruf des Patents ist ein wichtiger Erfolg!“, freut sich Ruth Tippe für die internationale Koalition Keine Patente auf Saatgut! Dennoch sei das grundsätzliche Problem nicht gelöst, erläutert die Expertin. Denn Die Entscheidung gegen das Patent beruhe auf einem „Technischen Fehler“ bei der Antragstellung und beziehe sich nicht auf den Inhalt des Patents. Somit könnten trotz bestehender Verbote auch in Zukunft weitere Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt werden. „Das Patent basiert auf konventioneller Züchtung und beansprucht Pflanzensorten. Beides darf laut europäischer Patentgesetze nicht patentiert werden. Die Erteilung des Patentes war ein klarer Rechtsbruch, doch das spielte bei der Entscheidung des EPA keine Rolle“, erläuterte Ruth Tippe.  

Den Einspruch hatten 2012 die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der BUND Naturschutz in Bayern e.V., die Erklärung von Bern (jetzt Public Eye), die Gesellschaft für Ökologische Forschung, Greenpeace (Deutschland), Kein Patent auf Leben!, der Verband Katholisches Landvolk und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL) eingelegt. Auch die bekannte indische Umweltaktivistin Vandana Shiva und ihre Organisation Navdanya unterstützten den Einspruch. Die indische Regierung hatte in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Besorgnis über eine Verletzung indischer Gesetze und internationaler Übereinkommen ausgedrückt.

Patente auf Saatgut bedeuten eines der größten Risiken für die globale Nahrungssicherheit und die regionale Ernährungssouveränität. Patente gewähren eine Monopolstellung: Werden Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt, dürfen diese von anderen Züchtern, Gärtnereien oder in der Landwirtschaft nicht ohne die Zustimmung des Patentinhabers zur weiteren Züchtung genutzt werden. In vielen Fällen erstrecken sich die Patente auch auf die Verwendung der Ernte zur Produktion von Lebensmitteln. Im Ergebnis kann eine Handvoll internationaler Konzerne zunehmend die Kontrolle über die Produktion unserer Lebensmittel erlangen. Die Konzerne können darüber entscheiden, was wir essen, was Landwirte produzieren, was der Lebensmittelhandel anbietet und wie viel wir schließlich alle dafür bezahlen müssen. Diese Entwicklung hat auch Folgen für den globalen Süden.

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