VKL: „Erfolg für die Zivilgesellschaft“

EU-KOM: Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar

Die nationalen Regierungen sind jetzt gefordert.
In einer lang erwarteten Erklärung erklärt die EU-Kommission Pflanzen und Tieren aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ zur Züchtung für nicht patentierbar. Das steht in starkem Gegensatz zu der Praxis des Europäischen Patentamtes (EPA), das bereits etwa 180 Patente erteilt hat, welche die konventionelle Züchtung betreffen, darunter sogar Patente auf Tomaten und Brokkoli.

Die internationale Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“, darunter auch der Verband Katholisches Landvolk, fordert seit Jahren, dass diese Patente gestoppt werden und hat zusammen mit hunderttausenden UnterstützerInnen Petitionen und Einsprüche eingereicht. Die Organisationen befürchten eine zunehmende Monopolisierung von Saatgut und Lebensmitteln. Sie appellieren jetzt an die Regierungen in Europa, dafür zu sorgen, dass die Stellungnahme der EU Kommission in rechtlich bindende Regeln für die Auslegung des Patentgesetzes umgesetzt wird.

Der Vorstand des VKL stuft dies als „ großen Erfolg für die Zivilgesellschaft“ ein, die seit vielen Jahren gegen Patente auf Pflanzen und Tiere kämpft. Doch die Stellungnahme der EU-Kommission ist rechtlich noch nicht bindend. Zudem sind weitere Definitionen notwendig, um die Verbote rechtlich wirksam zu machen. Daher sind nun die Europäischen Regierungen dringend aufgefordert, das EPA einer wirksamen politischen Kontrolle zu unterwerfen.

Nichtregierungsorganisationen haben bereits im Juni 2016 über 800.000 Unterschriften an den Verwaltungsrat des EPA übergeben. Dieses Gremium besteht aus den Repräsentanten der 38 Mitgliedsländer und soll über die korrekte Auslegung der Patentgesetze wachen. Die europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf „Pflanzensorten und Tierarten“ sowie auf die „im Wesentlichen  biologische“ Züchtung von Pflanzen und Tieren. Doch diese Verbote wurden durch die Praxis des EPA weitgehend wirkungslos gemacht. Die Erklärung der EU-Kommission folgt der Forderung des Europäischen Parlamentes und der Position mehrerer europäischer Regierungen. Unter anderem setzen sich Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Österreich gegen derartige Patente ein. In diesen Ländern wurden sogar schon die nationalen Patentgesetze geändert.

„Das EPA hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, diese Patente zu erteilen. Jetzt müssen die entsprechenden Verbote in Kraft gesetzt werden. Dies kann durch politische Entscheidungen auf der Ebene des Verwaltungsrates des EPA durchgesetzt werden. Die Erklärung der EU-Kommission, ist ein wichtiger Meilenstein, um diesem Missbrauch des Patentrechtes ein Ende zu setzen“, so die Einschätzung der Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“.

Sie verlangt weitere rechtliche Klarstellungen, um sicher zu stellen, dass die Verbote auch wirksam sind: Die Definition von „im Wesentlichen biologischer“ Züchtung müsse alle Methoden und alles biologische Material umfassen, das in der konventionellen Züchtung genutzt wird. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Verbote nicht durch gezielte Formulierung der Ansprüche umgangen werden können. So müsse sichergestellt werden, dass beispielsweise züchterische Merkmale, die aus konventioneller Züchtung stammen, sowie Pflanzensorten tatsächlich außerhalb der Reichweite von Patenten sind, die sich auf gentechnische Verfahren beziehen.