Gesetz soll bleiben wie es ist

Bildungszeit erhalten

„Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg soll so bleiben, wie es ist. Nach vier Jahren muss jetzt die Entfaltung in der Fläche unterstützt werden“, so Martin Hahn MdL, Vorsitzender der ALEB bei der Mitgliederversammlung in Stuttgart. Der Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Beschäftigten und ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten sind die Garanten dafür, dass Bildungszeit von möglichst vielen Beschäftigten genutzt werden kann. Die berufliche und die politische Weiterbildung sowie die Ehrenamtsqualifizierung sind die drei Säulen des Gesetzes. 

Für die 22 Mitgliedsorganisationen sind die Qualifizierungen im Ehrenamt ein zentraler Baustein im Bildungszeitgesetz. Mit diesen Weiterbildungsangeboten können Interessierte zukunftsorientiert für die Aufgaben im Ehrenamt gestärkt werden. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels müssen demokratische Grundwerte über die politische Bildung gefestigt werden. Der vom Bündnis Bildungszeit eingeforderte Bürokratieabbau wird von der ALEB unterstützt. Darüber hinaus wird daran festgehalten, dass eine landesweite Kampagne das Bildungszeitgesetz bekannter macht.

Die ALEB beteiligte sich am 1. Juli bei der landesweiten Veranstaltung zum Bildungszeitgesetz vom Bündnis Bildungszeitgesetz vor dem Landtag. Im Gespräch mit der Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sowie mit Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD verdeutlicht das Bündnis den Wert der Bildungszeit.